Das Arbeitsrecht der Lehrlingsausbildung
1. Aufl. 2024
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S. 763. Teilzeit-Lehrverträge
3.1. Grundsatz: Lehrverträge als Vollzeit-Arbeitsverhältnisse
In den durch Verordnung des Wirtschaftsministers bzw der Wirtschaftsministerin erlassenen Ausbildungsordnungen ist für jeden in Österreich geregelten Lehrberuf unter anderem auch eine konkrete Lehrvertragsdauer hinterlegt. Die Mehrheit der Lehrberufe ist auf eine Lehrzeit von drei Jahren ausgerichtet.
Während der festgelegten Lehrvertragsdauer sind dem Lehrling alle in den Ausbildungsordnungen verankerten Berufsbildpositionen, sohin das gesamte Berufsbild des jeweiligen Lehrberufes zu vermitteln.
Die Ausbildungsordnungen gehen dabei davon aus, dass der Lehrling im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung, daher in der Regel im Ausmaß von 40 Wochenstunden (sofern der jeweilige Kollektivvertrag keine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit vorsieht) für das Aneignen der einzelnen Ausbildungsinhalte dem Lehrberechtigten zur Verfügung steht. Nur im Fall einer Vollzeitlehre wird der Lehrling am Ende der jeweiligen Lehrzeit das Ausbildungsziel, nämlich seinen Lehrberuf vollständig erlernt zu haben, erreichen können. Dabei werden grundsätzlich auch Zeiten, in denen eine Ausbildung im Lehrbetrieb faktisch nicht erf...