Umsatzsteuer am Puls der Zeit
1. Aufl. 2020
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Nikolaus Zorn
S. 1201. Allgemein
Aus steuerlicher Sicht bereiten Leasingverträge insoweit Schwierigkeiten, als sie – wegen ihres gemischten Charakters – nicht immer eindeutig als Lieferung von Gegenständen (Kaufvertrag) oder als Erbringung von Dienstleistungen (Mietvertrag) einstufbar sind. Im Bereich der Umsatzsteuer geht es dabei darum, ob eine Lieferung (§ 3 UStG) oder eine sonstige Leistung (§ 3a UStG) vorliegt.
2. Wirtschaftlich geprägte Rechtsprechung des EuGH
Betrachtet man die rezente Judikatur des EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen, so stößt man zunächst auf zwei an der wirtschaftlichen Betrachtung orientierte Entscheidungen aus den Jahren 2012 und 2015:
In der Rs Eon Aset Menidjmunt ging es um den Vorsteuerabzug einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft als Leasingnehmerin aus einem Leasingvertrag über ein Kfz.
Der EuGH geht in diesem Urteil zunächst auf die Definition der Lieferung in Art 14 Abs 1 MwStSystRL ein und beschreibt, dass die Lieferung von Gegenständen „die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen“, verlangt.
Der Gerichtshof weist sodann auf Art 14 Abs 2 Buchst b MwStSystRL hin; nach dieser Bestimmung gilt ebenf...