Umsatzsteuer am Puls der Zeit
1. Aufl. 2020
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S. 941. Sachverhalt und Rechtsfrage
Es wird ein Antrag auf Feststellung der Abgabenbefreiung für Übersiedlungsgut gestellt und zwar für einen PKW der Marke AC Cobra, Type 289, Baujahr 1963 und einen Bentley Continental T Baujahr 1997, beide mit Schweizer Kennzeichen. Als Grund wird vom Antragsteller die Verlegung des bisherigen Wohnsitzes von China nach Österreich angegeben. Zuvor arbeitete und lebte der Antragsteller gemeinsam mit seiner Familie nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Österreich und Japan. Die Fahrzeuge blieben aber durchgehend in der Schweiz zugelassen; sie wurden nur fallweise vom Antragsteller bei seinen Aufenthalten in der Schweiz verwendet. Der Beteiligte wendet nun ein, dass eine Verbringung von PKWs nach China schwierig sei und auch seinen Lebensumständen entgegenstehen würde: So stelle der Arbeitgeber ohnehin Fahrzeuge mit Chauffeuren zu Verfügung; er befürchte Schwierigkeiten bei der Einfuhr, Schäden durch den Transport und es widerspreche den Compliance-Regeln seines Arbeitgebers, eigene Fahrzeuge in China zu verwenden.
Können die Fahrzeuge anlässlich der Übersiedlung von China nach Österreich steuer- und zollfrei von der Schweiz nach Österreich eingeführt we...