Umsatzsteuer am Puls der Zeit
1. Aufl. 2020
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S. 781. Einleitung
Eine in der Praxis bekannte Möglichkeit der Verschaffung von Wohnimmobilien besteht darin, dass eine Gesellschaft (GmbH) Grund und Boden anschafft und auf diesem ein Gebäude errichtet. Dieses Gebäude wird danach an den Gesellschafter der GmbH (oder an dessen Angehörige usw) zur Verfügung gestellt.
Ebenso bekannt ist, dass eine Privatstiftung eine Wohnimmobilie errichtet und sie dem Stifter oder einem Begünstigten zur Verfügung stellt.
Der Zweck dieser Gestaltung besteht zum einen darin, vorhandene Gelder nicht von der Ebene der Gesellschaft (Privatstiftung) an den Gesellschafter ausschütten zu müssen. Eine derartige Ausschüttung würde naturgemäß zum Anfall von Kapitalertragsteuer führen.
Zum anderen ergibt sich aus der Sicht der Umsatzsteuer, dass immer dann, wenn die Zurverfügungstellung der Wohnimmobilie als „Miete“ anzusehen ist, die GmbH den Vorsteuerabzug aus den Baukosten geltend machen kann. Klarerweise unterliegen diesfalls die Mieten, die der Gesellschafter zu bezahlen hat, auch der Umsatzsteuer. Bekanntlich ist für die Vermietung von Wohnraum ein begünstigter Steuersatz von 10 % vorgesehen.
Ob nun der vermietenden GmbH tatsächlich der Vorsteuerabzug zusteht oder ...