Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
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S. 4451. Personengesellschaften im österreichischen Steuerrecht
Österreichische Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind aus dem Blickwinkel der „Bilanzbündeltheorie“ gesehen Mitunternehmerschaften und im Bereich der Ertragsbesteuerung kein Steuersubjekt. Die OG, die KG, die GmbH & Co KG, die GesbR, die unechte (atypische) stille Gesellschaft, allenfalls auch Arbeitsgemeinschaften (ARGE), gelten als steuerlich transparente Gebilde. Die von Mitunternehmerschaften erwirtschafteten Gewinne werden nach dem ertragsteuerlichen Durchgriffs- bzw Transparenzprinzip im Wege der Gewinnfeststellung anteilig auf Ebene der Gesellschafter besteuert. Die Personengesellschaft ist zwar Gewinnermittlungssubjekt, aber nicht Einkommensteuersubjekt. Gesellschafter von Personengesellschaften können natürliche und juristische Personen sein.
Personengesellschaften, die ausschließlich eigenes Kapitalvermögen nutzen oder unbewegliches Vermögen verwalten, sind aus ertragsteuerlicher Sicht nicht unternehmerisch, sondern vermögensverwaltend tätig. Vermögensverwaltende Personengesellschaften, also solche, die ausschließlich eigenes Kapital oder eigenes Immobilienvermögen nutzen, sind nicht unternehme...