Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
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S. 1311. Mitunternehmerschaft
1.1. Einführung
Die Wahl der Rechtsform zählt zu den grundlegenden Entscheidungen jeglicher unternehmerischer Tätigkeit. Dies gilt nicht nur für den Beginn der Tätigkeit, die einmal gewählte Rechtsform sollte laufend im Lichte geänderter Rahmenbedingungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die steuerliche Komponente ist dabei nur ein Kriterium, das immer in Verbindung mit anderen Faktoren wie insbesondere der Haftung, der Mitsprache- und Kontrollrechte, der Publizitäts- und Prüfungspflichten, der Unternehmensnachfolge und der Sozialversicherung zu beurteilen ist. Der Fokus des gegenständlichen Artikels liegt auf den Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Formen der Mitarbeit bei Mitunternehmerschaften (MU) aus steuerlicher Sicht.
Das österreichische Steuersystem ist vom sog Dualismus der Unternehmensbesteuerung geprägt, das heißt, es unterscheidet zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf der einen und Kapitalgesellschaften auf der anderen Seite. Anders als Personengesellschaften unterliegen Kapitalgesellschaften als selbständige Steuersubjekte der Körperschaftsteuer. Die Gesellschafter selbst müssen nur tatsächlich ausgeschütte...