Personengesellschaften
1. Aufl. 2013
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S. 551. Einleitung
Nach Maßgabe der sogenannten IAS-Verordnung der EU (IAS-VO) müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen in Europa seit dem Geschäftsjahr 2005 ihren Konzernabschluss verpflichtend nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Darüber hinaus ist es in vielen Rechtskreisen sog nichtkapitalmarktorientierten Muttergesellschaften gestattet, (optional) einen befreienden, dh an die Stelle eines nach lokalem Recht aufzustellenden Konzernabschlusses tretenden, IFRS-Konzernabschluss zu erstellen.
Die Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften ist dabei aber nicht auf internationale (Groß-)Konzerne beschränkt, sondern hat gleichermaßen Bedeutung für mittelständische Konzerne. Insbesondere durch Gründung von Produktions-, Vertriebs- oder Zulieferergesellschaften im Ausland wachsen die Herausforderungen an das Konzernrechnungswesen. Auch aus Effizienzgründen ist dabei ein einheitliches Konzernreporting unentbehrlich. Die IFRS bieten hier eine standardisierte Lösung. Darüber hinaus können durch einen IFRS-Konzernbericht auch die Informationsbedürfnisse von potenziellen Kreditgebern besser bedient werden.
Gleichwohl muss beachtet werden, dass zwar mi...