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Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Personengesellschaften

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2251-4

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Personengesellschaften (1. Auflage)

S. 311. Einleitung

Anteile an Personengesellschaften stellen in bilanzieller Beurteilung selbständige Vermögensgegenstände dar. Da das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft im Gesamthandeigentum der Gesellschaft steht, findet in der Rechnungslegung kein (der Besteuerung analoger) Durchgriff auf die dahinterstehenden Gesellschafter statt. Anteile an Personengesellschaften weisen infolge der sozietären Besonderheiten dieses Gesellschaftstypus idR eine längerfristige Haltedauer auf, so dass diese gem § 198 Abs 2 UGB dem Anlagevermögen des Gesellschafters angehören. Für die Gesellschafterebene normiert § 228 Abs 2 UGB, dass Anteile eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters stets den Charakter einer Beteiligung haben. Anteile eines beschränkt haftenden Gesellschafters werden unter Verweis des § 228 Abs 2 auf Abs 1 dann als Beteiligung qualifiziert, wenn sie dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb des beteiligten Unternehmens durch eine dauernde Verbindung zu dem Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht, zu dienen. Kommanditanteile, die dem Beteiligungsbegriff des § 228 Abs 1 UGB nicht entsprechen, können sonstige Wertrechte des Anlagevermögens oder, wenn die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen wegen der Behaltedau...

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