Barta/Radner/Rainer/Scharnreitner (Hrsg.)

Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1477-9

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Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht (1. Auflage)

S. 6781. Einleitung

Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit einem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV), dem in der Lehre bisher eine eher stiefmütterliche Rolle zukam: § 176 Abs 1 Z 2 ASVG etabliert im Rahmen des Schutzes für altruistische Tätigkeiten ua einen unfallversicherungsrechtlichen Schutz für Blutspender/innen.

Die den Arbeitsunfällen gleichgestellten Unfälle (§ 176 Abs 1 ASVG) und die den Berufskrankheiten gleichgestellten Krankheiten (§ 176 Abs 2 ASVG) sind Ausdruck des Versorgungsgedankens in der gesetzlichen UV. Es handelt sich dabei um Lebenssachverhalte, die eigentlich nicht unter den Schutz der Versicherungsfälle der gesetzlichen UV fallen, die der Gesetzgeber aber aus unterschiedlichen Gründen dennoch in diesem Zweig der Sozialversicherung (SV) abgesichert wissen will.

1.1. Rechtsquellen zur Blutspende

Im österreichischen Recht der sozialen Sicherheit ist § 176 Abs 1 Z 2 ASVG die einzige einschlägige Bestimmung hinsichtlich der Blutspende. Diese Norm war bereits Bestandteil der Urfassung des ASVG und hat sich seither kaum verändert. Bereits damals war die Wendung „oder bei der Heranziehung zu Blutspenden“ vorgesehen. Der damalige Gesetzgeber ist offensichtlich davon ausgegangen, dass diese Anordnung keinerlei Auslegungsschwierigkei...

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