Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
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S. 4501. Einleitung
Der deutsche Sozialplan ist herkömmlicherweise ein Abfindungsinstrument. Seinem Anspruch nach dient er dazu, die durch eine Betriebsänderung, insbesondere durch einen Personalabbau, entstehenden wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen oder zu mildern. Dies ist eine besonders wichtige Funktion in einer Rechtsordnung, die bei rechtmäßigen Kündigungen durch den Arbeitgeber keinerlei Abfindung – ins Österreichische übersetzt: keinerlei Abfertigung – kennt. Für den Betroffenen kann der Sozialplan zum Glücksfall werden, wenn er sofort oder nach kurzer Arbeitslosigkeit einen mindestens vergleichbaren Arbeitsplatz findet. Unter den Bedingungen einer langjährigen Massenarbeitslosigkeit werden solche Situationen allerdings immer mehr zur Ausnahme. Insbesondere ältere Arbeitnehmer müssen sich auf Dauerarbeitslosigkeit einstellen. Die „Milderung“ der Folgen des Arbeitsplatzverlustes hat hier eher symbolische Bedeutung; von einem Äquivalent für den faktischen Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt kann auch bei relativ hohen Beträgen nicht im Entferntesten die Rede sein. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber Maßnahmen getroffen hat, die eine Abfindung weniger attraktiv als früher machen: Die...