Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
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S. 58Vorbemerkung
Als Martin Binder 1994 als ordentlicher Professor an das Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Innsbruck kam, war ich dort als Assistentin mit dem Forschungsschwerpunkt Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeits- und Sozialrecht tätig. Feministische Rechtswissenschaft und Gleichbehandlungsrecht waren immer wieder Inhalt unserer Gespräche, die wir respektvoll, jedoch oft ohne inhaltlichen Konsens führten.
Aufgrund meiner Bestellung zur Anwältin für Gleichbehandlungsfragen beendete ich im Herbst 1998 die Tätigkeit als Assistentin am Institut. Meinen Lehrauftrag im Bereich Gender Law und damit auch meine Zugehörigkeit zum Institut habe ich bis heute behalten.
Die regelmäßigen Diskussionen mit Prof. Binder bezüglich des Zusammenspiels von Recht und Geschlecht im Allgemeinen und der Bedeutung der Gleichbehandlungsanwältin im Speziellen haben mittlerweile einen geradezu ritualisierten Ablauf erhalten. Was liegt daher näher, als für die Festschrift anlässlich seines Geburtstages und seiner Emeritierung einen Beitrag über die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu verfassen?
1. Wandel der Geschlechterverhältnisse durch Recht?
1.1. Recht als Herrschaftsinstrument
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