Barta/Radner/Rainer/Scharnreitner (Hrsg.)

Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1477-9

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Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht (1. Auflage)

Postmortaler Persönlichkeitsschutz in der Antike

S. 46Solons Gesetzgebung kannte einen „postmortalen Persönlichkeitsschutz“.Plutarch berichtet darüber.Beleidigungen oder Schmähungen gegen Tote gerichtlich zu verfolgen, war Sache der Erben, also meist der Kinder. Verfolgt wurden Verbalinjurien mittels δίκη κακηγορίας/díke kakegorías.– In klassischer Zeit kommt es zu einer Normierung des Persönlichkeitsschutzes für Lebende mittels Hybrisklage, die bereits für beide Geschlechter, Kinder, Freie und Unfreie galt und späteren Regelungen, insbesondere der römischen Iniuria, als Vorbild diente.

Die Rezeption „Solons“ verlief bewegt. Ich selbst bin dazu auf Umwegen gekommen. – Die historische Herkunft und ein tieferes Verständnis des postmortalen Persönlichkeitsschutzes blieben der Rechtsgeschichte und Zivilrechtsdogmatik bislang versagt. – Ich versuche die Herkunft dieses Schutzes Verstorbener gegen üble Nachrede zu erklären und hoffe (zusammen mit Karl Meuli) auch die ursprüngliche Intention dieses Schutzes zutreffend zu deuten.

1. Angst der Lebenden vor den Toten

Die solonische Regelung baut auf uralten – nicht nur bei den Griechen üblichen – Vorstellungen auf: der Angst der Lebenden vor den Tote...

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