Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 132Einleitung
Am hat Österreich mit der Schweiz das „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt“ unterzeichnet. Das Steuerabkommen Schweiz, welches grundsätzlich dem bereits zwischen Deutschland und der Schweiz ausverhandelten – jedoch aufgrund der deutschen innerstaatlichen Nichtdurchsetzbarkeit nicht ratifizierten – Abkommen entspricht, ist am in Kraft getreten. Darüber hinaus hat Österreich am mit dem Fürstentum Liechtenstein das „Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern“ abgeschlossen. Das Steuerabkommen Liechtenstein ist ein Jahr später, dh am , in Kraft getreten. Die Steuerabkommen Schweiz und Liechtenstein dienten vor allem dazu, in der Vergangenheit nicht versteuerte Einkünfte bzw Vermögenswerte von Österreichern, die sich auf Konten bzw Depots oder im Fall von Liechtenstein auch in Vermögensstrukturen (zB Stiftungen) der beiden Länder befunden haben, zu sanieren (Amnestiewirkung), aber auch eine korrekte Besteuerung für die Zukunft...