Transparenz und Informationsaustausch
1. Aufl. 2017
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1. S. 112Einleitung
Am hat Österreich mit der Schweiz das „Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt“ unterzeichnet. Das Steuerabkommen Schweiz ist am in Kraft getreten. Darüber hinaus hat Österreich am mit dem Fürstentum Liechtenstein das „Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern“ abgeschlossen. Das Steuerabkommen Liechtenstein ist ein Jahr später, am , in Kraft getreten. Die Steuerabkommen Liechtenstein und Schweiz dienten vor allem dazu, in der Vergangenheit nicht versteuerte Einkünfte bzw Vermögenswerte von Österreichern, die sich auf Konten bzw Depots oder im Fall von Liechtenstein auch in Vermögensstrukturen (zB Stiftungen) der beiden Länder befunden haben, zu sanieren (Amnestiewirkung), aber auch eine korrekte Besteuerung für die Zukunft sicherzustellen.
Durch das Inkrafttreten des internationalen Automatischen Informationsaustauschs („AIA“) über Finanzkonten auf Grundlage des Gemeinsamen Meldestandards werden – zur Vermeidung der Nichtbesteue...