Teilungsplan und Grundbuch
1. Aufl. 2015
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Anhänge
S. 234 Anhang I Grundverkehrsgesetze – Teilungsbeschränkungen – Raumordnung
Die Anordnung von Beschränkungen
bei der Teilung von Grundstücken (aber teilweise auch von Liegenschaften) beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken, beim Erwerb von Rechten durch Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
bei der Raumordnung
ist der Landesgesetzgebung (in Gesetzgebung und Vollziehung) vorbehalten.
Die Grundverkehrsgesetze dienen in der Regel zur Schaffung und Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden, mittleren und kleinen landwirtschaftlichen Grundbesitzes – sie regeln den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.
Rechtsgeschäfte, die genehmigungspflichtig sind (auch bei Zwangsversteigerung, in einigen Bundesländern auch bei Verlassenschaften), dürfen ohne Genehmigung der Verwaltungsbehörden nicht im Grundbuch durchgeführt werden – die Verträge, welchen die Grundverkehrsbehörde die Zustimmung verweigert, werden ex tunc (rückwirkend) unwirksam.
Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Grundverkehrs-Landesgesetzen Rechtserwerbs-Beschränkungen für Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaften nicht besitzen (zumeist sind heute Bürger von...