Reinhard Bayer/Robert Lehr

Teilungsplan und Grundbuch

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3153-0

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Teilungsplan und Grundbuch (1. Auflage)

S. 2238. Das Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG)

8.1. Allgemeines

Das Liegenschaftsteilungsgesetz regelt Vorgänge über grundbücherliche Teilungen von Grundstücken (zB wer berechtigt ist, einen Teilungsplan zu erstellen) sowie die Abschreibung von Grundstücken bzw Grundstücksteilen von einer Einlage und Zuschreibung zu einer anderen – eventuell auch neu zu eröffnenden – Einlage, verschiedene, vereinfachte Verfahren bei Ab- und Zuschreibung von Grundstücken und Grundstücksteilen (zB Aufforderungsverfahren, Abschreibung geringwertiger Trennstücke und Sonderbestimmungen für die Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen) und weist Bestimmungen auf, die die Übereinstimmung des Grundbuches mit dem Grundkataster (Verfahren zur Herstellung der Grundbuchsordnung) gewährleisten.

Abschreibung von Grundstücken bzw Grundstücksteilen

Zur Abschreibung einzelner Bestandteile eines Grundbuchskörpers ist die Zustimmung der Personen, für die dingliche Rechte an dem Grundbuchskörper eingetragen sind (Buchberechtigte), nicht erforderlich, wenn für das Trennstück eine neue Einlage eröffnet wird und die Rechte der Buchberechtigten in diese (und zwar die Pfandrechte als Simultanpfandrechte...

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