Teilungsplan und Grundbuch
1. Aufl. 2015
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S. 966. Gang eines (planbasierten) ERV-Grundbuchsantrags
6.1. Abholung der Justiz-Trennstücktabelle
In einem ersten Schritt (vor Verfassung des ERV-Grundbuchsantrags, dem ein Teilungsplan zugrunde liegt) ist die Trennstücktabelle „im Vorfeld“ mit einer „Anforderung an das Grundbuch“ abzuholen.
Es ist ein „ERV-Antrag“ an das zuständige Gericht zu richten, wobei nur die Geschäftsfallnummer (Geschäftszahl; Jahr; Nr des Vermessungsamts) und der Sicherheitscode anzugeben sind. Diese Daten befinden sich auf der Rückseite des Bescheides des Vermessungsamts gemäß § 39 VermG.
Diese Justiz-Trennstücktabelle wird per GB-Rückverkehr übermittelt und kann im System des Anwenders gespeichert werden.
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Grundstückskatastralgemeinde: 01006 Landstraße | Geschäftszahl: 37/9999/99 | ||||||||||
Typ | Trennstück-Nr | Herkunft-Grundstück-Nummer | Abschr im Rang | Ziel-Grundstück-Nummer | Herkunft-KG-Nummer | Herkunft-EZ | Ziel-KG-Nummer | Ziel-EZ | Beg-Ref | Gst-Ref | Urkunden |
N | 688/101 | ||||||||||
N | 688/102 | ||||||||||
A | 1 | 688/16 | 688/101 | 01006 | 114 | ||||||
A | 2 | 688/17 | 688/102 | 01006 | 114 | ||||||
A | 3 | 688/16 | 688/17 | 01006 | 114 | 01006 | 114 | ||||
L | 688/16 | 01006 | 114 |
Diese Trennstücktabelle wird vom Softwarehersteller „aufbereitet“, damit die fehlenden Daten (Abschreibung im Rang e...