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Reinhard Bayer/Robert Lehr

Teilungsplan und Grundbuch

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3153-0

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Teilungsplan und Grundbuch (1. Auflage)

S. 11. Allgemeines

1.1. Grundbuch und Kataster

1.1.1. Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register („Buch“), in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Es dient daher der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse, als Erwerbsart (Modus) für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften und der steuerlichen Überwachung.

Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung.

Nach der Umstellung des „händisch geführten“ Grundbuchs auf das ADV (= automationsunterstützte Datenverarbeitung)-Grundbuch wurde es in der Grundstücksdatenbank mit dem Kataster verknüpft geführt. Mit der Grundbuchs-Novelle 2008 wurden die Weichen für neue Datenbanken gelegt. Mit (Grundbuchs-Novelle 2012) erfolgte die Trennung von Kataster und Grundbuch, wobei die Daten aber täglich synchronisiert werden. Somit bleibt die Übereinstimmung Grundbuch/Kataster weiterhin gegeben.

Neben dem Hauptbuch (wo nur die „aktuellen“ = aufrechten Grundbuchseintragungen ersichtlich sind) besteht das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (= historisches Einlagezahlenverzeichnis), welches rechtlich dem Hauptbuch gleichsteht. (Das Hauptb...

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