Der steuerliche Fitness-Test für Unternehmen
1. Aufl. 2016
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S. 380Die Intention dieses Beitrages liegt in erster Linie darin, Problemfelder aufzuzeigen, welche sich in der täglichen Praxis iZm der Selbstanzeige oder iZm einer Betriebsprüfung ergeben und daher auch aus Sicht der Autoren wissenswert erscheinen. Dass sich dieser Beitrag nur auf einzelne ausgesuchte Risikobereiche beziehen kann, liegt auch daran, dass das Finanzstrafrecht im Gesamten in den letzten Jahren eine immens hohe Bedeutung erlangt hat, was sich nicht nur in der „Schlagzahl“ der verfolgten Delikte widerspiegelt, sondern auch darin, dass „Spezialeinheiten“ wie zB die Steuerfahndung oder die Finanzpolizei mit ganz besonderen Aufgaben eingerichtet wurden.
So gesehen sind auch die Zeiten, in welchen finanzstrafrechtliche Delikte als „Kavaliersdelikte“ behandelt wurden, definitiv vorbei. Dies zeigt sich auch in den gesetzlichen Bestimmungen: Anfang 2011 hat das Delikt des Abgabenbetruges, welches mit primären Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren geahndet werden kann, in das Finanzstrafrecht Eingang gefunden. Obwohl die harte Pönalisierung des Abgabenbetrugs von der Intention des Gesetzgebers her sicherlich primär als „Drohgebärde“ und „Abschreckungsmittel“ gedacht war, ist bereits im ...