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Hans Zöchling/Christoph Plott

Der steuerliche Fitness-Test für Unternehmen

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3479-1

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Dokumentvorschau
Der steuerliche Fitness-Test für Unternehmen (1. Auflage)

1. S. 294Einleitung – Definition der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (kurz KESt) ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Form der Einkommensteuer, die

  • auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 2 Abs 3 Z 5 iVm § 27 EStG Anwendung findet und

  • von einem vom Steuerschuldner unterschiedlichen Dritten, dem Abzugsverpflichteten, einbehalten und an die Finanzverwaltung abgeführt wird.

Die KESt ist gekennzeichnet durch

  • den fixen Steuersatz von 25 % auf Zinsen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten,

  • den fixen Steuersatz von 27,5 % auf alle anderen Fälle der Einkünfte aus Kapitalvermögen,

  • das Bruttoprinzip, dh den Steuerabzug vom Bruttobetrag der Erträge, sowie

  • die Endbesteuerungswirkung.

1.1. Abzugsverpflichteter

Gemäß § 93 Abs 1 EStG unterliegen die inländischen Einkünfte aus Kapitalvermögen dem KESt-Abzug durch den Abzugsverpflichteten. Schuldner der KESt ist nach § 95 Abs 1 EStG jedenfalls der Empfänger der Kapitalerträge. Das Gesetz definiert in § 95 Abs 2 EStG als Abzugsverpflichteten:

  • den inländischen Schuldner der Erträge bei

    Dividenden (die ausschüttende Gesellschaft),

    Zuwendungen von Privatstiftungen und

    Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten (bzw inländischen Zweigstellen ausländ...

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