Der steuerliche Fitness-Test für Unternehmen
1. Aufl. 2016
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1. S. 227Einleitung
Das österreichische Steuerrecht sieht in bestimmten Fällen – insbesondere bei den in § 99 EStG abschließend aufgezählten Einkünften (aber etwa auch im Bereich der Kapitalertragsteuer und der Lohnsteuer) – vor, dass die Steuer beschränkt Steuerpflichtiger bereits direkt an der Quelle einzubehalten und an den Fiskus abzuführen ist (= Abzugssteuer). Diese Art der Besteuerung soll vor allem der Sicherung des österreichischen Steueraufkommens in Bezug auf nicht unmittelbar greifbare „Steuerausländer“ und somit letztlich der Verminderung des damit einhergehenden Hinterziehungsrisikos dienen. Technisch wird dies insofern umgesetzt, als der österreichische Steuergesetzgeber die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der Steuerbeträge unmittelbar auf den (idR inländischen) Vergütungsschuldner überträgt. Dieser haftet sodann als Abzugsverpflichteter für die korrekte Vornahme des Steuerabzuges.
Gerade deshalb erscheint es in der Unternehmenspraxis nahezu unerlässlich, entsprechende Prozesse zur Überwachung der oben beschriebenen Haftungsrisiken zu implementieren („Monitoring“). Dies insbesondere deshalb, zumal Haftungsansprüche, die aus der fälschlichen Nicht-Einbehaltung der Abzugssteu...