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Hans Zöchling/Christoph Plott

Der steuerliche Fitness-Test für Unternehmen

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3479-1

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Der steuerliche Fitness-Test für Unternehmen (1. Auflage)

1. S. 120Einleitung

Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs oder von bestimmten Investitionen ist eine Thematik, mit der ein Unternehmer häufig konfrontiert ist. Die Finanzierung umfasst nicht nur betriebliche, sondern auch steuerliche Aspekte, welche bedacht werden sollten.

Nach österreichischem Steuerrecht muss die Finanzierung einer Gesellschaft entweder dem Eigenkapital oder dem Fremdkapital zugeordnet werden. Die Begriffe des Eigenkapitals und des Fremdkapitals sind im Steuerrecht nicht explizit definiert. Da in der Praxis zahlreiche Mischformen aus Eigen- und Fremdfinanzierungsinstrumenten bestehen, ist die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital im Steuerrecht oft schwierig. Merkmale wie beispielsweise Substanzbeteiligung, Nachrangigkeit und Langfristigkeit der Kapitalüberlassung dienen üblicherweise zur Abgrenzung. So ist die Vergütung für die Überlassung von Eigenkapital grundsätzlich gewinnabhängig und der Eigenkapitalgeber hat im Liquidationsfall Anspruch auf den Liquidationserlös. Die Vergütung für die Überlassung von Fremdkapital ist hingegen typischerweise gewinnunabhängig, begründet keinen Anspruch auf den Liquidationserlös und sieht die Rückzahlung des Kapitals vor.

Die Entscheidung, ob eine Gesellschaft entweder mit Eigen- oder Fremdkapital ausgestattet wird, obliegt den Gesellschaftern. Die Ausstattung mit Fremdkapital kann durch eine Bankfinanzierung oder durch eine konzerninterne Finanzierung erfolgen. Der Vorteil der Finanzierung mit Fremdkapital ist, dass die Zinsen für das erhaltene Fremdkapital die steuerliche Bemessungsgrundlage des Kapitalnehmers mindern. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit unterschiedlichen Steuerniveaus kann die Fremdfinanzierung in der Gesamtbetrachtung eine steuerliche Besserstellung zur Eigenkapitalfinanzierung ergeben. Weitere Vorteile der Fremdfinanzierung im Konzern ergeben sich aus einem möglichen Liquiditätsvorteil, da auf Zinszahlungen für Gesellschafterdarlehen keine KESt abgezogen wird.

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