Streikrecht und Europarecht
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 272. Das geltende österreichische Arbeitskampfrecht
Das österreichische Arbeitskampfrecht ist von einer Absenz detaillierter Regelungen geprägt. Auch ein ausgeprägtes Richterrecht, wie es in der Bundesrepublik Deutschland zu finden ist, existiert nicht. Ziel dieses zweiten Teils der Untersuchung ist es, die österreichische Rechtslage und insb das österreichische Arbeitskampf(gelehrten)recht bereits im Hinblick auf die Wirkungen eines (europäischen) Grundrechts auf kollektive Maßnahmen darzustellen. Der Fokus der folgenden Ausführungen liegt einerseits auf der Ausgestaltung des Streikrechts, andererseits auf den die österreichische Rechtslage prägenden, von der Lehre entwickelten Grundsätzen des Arbeitskampfrechts, die durch ein allfälliges Grundrecht auf Streik tangiert würden. Einer Definition des Streiks bedarf es insofern, als der untersuchungsgegenständliche Art 28 GRC zwar das Recht der Arbeitnehmer normiert, kollektive Maßnahmen, einschließlich Streiks, zu ergreifen, dem Wortlaut nach allerdings unklar ist, welche Kampfmaßnahmen unter diesen Begriff zu subsumieren sind. Aufgrund der fehlenden verfassungsrechtlichen Absicherung des Streikrechts in Österreich ist an dieser Stelle ...