Streikrecht und Europarecht
1. Aufl. 2014
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S. 211. Einleitung
Das österreichische Arbeitskampfrecht ist, anders als jenes der Bundesrepublik Deutschland, zum Großteil Gelehrtenrecht. Die Trennungstheorie, wonach bei Ergreifen von Kampfmaßnahmen selbst bei deren Rechtmäßigkeit auf kollektiver Ebene durch die Kampfteilnahme die individualarbeitsvertraglichen Pflichten verletzt werden, wurde von der Lehre entwickelt und nur vereinzelt in Frage gestellt. Die potentiellen negativen Konsequenzen der Streikteilnahme bestehen insb im Entlassungsrecht sowie in allfälligen Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers. Während eines Arbeitskampfes bleibt daher nach wohl noch hM sowohl die Dienstleistungs- als auch die Lohnzahlungspflicht aus dem Arbeitsvertrag aufrecht. Eine Verweigerung der Erbringung der Arbeitsleistung bzw ein Ausschluss der Arbeitnehmer von der Arbeit bei gleichzeitiger Einstellung der Lohnauszahlung soll demnach einen Bruch des Arbeitsvertrages darstellen. Allerdings ist es „alles andere als klar“, wie Kampfhandlungen, insb im Hinblick auf die einzelarbeitsvertragliche Situation, zu beurteilen wären. Außer Frage steht, dass insb das mit dem Streik verbundene Risiko des Arbeitsplatzverlusts die Kampfbereitschaft der Arbeitn...