Verträge des Stiftungsrechts
1. Aufl. 2019
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S. VVorwort
Das Privatstiftungsgesetz trat im Jahr 1993 in Kraft und hat seither sowohl die Lehre als auch die Gerichte in vielerlei Hinsicht beschäftigt. Es lässt dem Stifter im Rahmen der Gestaltung der stiftungsrechtlichen Verträge, insbesondere der Stiftungsurkunde und der allenfalls errichteten Stiftungszusatzurkunde, einen großen Spielraum. Dieser wurde und wird immer wieder von Stiftern weitgehend genutzt, um die tatsächliche Trennung ihres Vermögens hintanzuhalten. Die Trennung des Stiftungsvermögens von jenem der Stifter ist ein wesentliches Merkmal der Privatstiftung, die in der Literatur auch als „eigentümerloses“ Vermögen bezeichnet wird. Dem Stiftungsvorstand, der neben dem Stiftungsprüfer ein zwingendes Organ der Privatstiftung ist, kommt vor allem die Aufgabe zu, mit der Tätigkeit der Privatstiftung den vom Stifter vorgegebenen Stiftungszweck zu erfüllen.
Das vorliegende Werk gibt einen Überblick über das Privatstiftungsgesetz und seine Entwicklung im Allgemeinen sowie über die Möglichkeiten der Gestaltung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde im Besonderen. Es richtet sich an aktuelle und zukünftige Stifter und soll auch aktuellen und potenziellen Mitgliedern des Stiftungsvorstands sowie der weitere...