Aktuelle Fragen des Stiftungsrechts
1. Aufl. 2014
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S. 169I. Die liechtensteinische Stiftung: Grundlagen und Wesensmerkmale
A. Grundlagen des liechtensteinischen Rechts
Die liechtensteinische Stiftung gehört – gemeinsam mit anderen Rechtsformen, wie etwa der Anstalt – zu den international erfolgreichen Rechtsprodukten dieses Kleinststaates. Es ist nicht übertrieben, wenn gesagt wird, dass der heutige Wohlstand des Landes zu einem nicht unerheblichen Teil auf seiner Attraktivität als Finanzplatz für Anleger beruht, die ihr privates Vermögen oder das Familienvermögen langfristig, sicher und diskret verwaltet wissen wollen. Gewiss wird die Anziehungskraft für Kapitalanlagen auch durch andere Faktoren bestimmt, wie bspw durch die Möglichkeit einer vorteilhaften Ausgestaltung der steuerrechtlichen Folgen; doch könnte kein Finanzplatz langfristig überleben, wenn er nicht in der Lage wäre, den interessierten Anlegern flexible Rechtsformen anzubieten, die möglichst bedürfnisadäquat zugeschnitten werden können.
Rechtsgrundlage des liechtensteinischen Stiftungsrechts ist das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR). Dieses monumentale Gesetzeswerk – es enthält 1139 Artikeln und regelt 20 Gesellschafts- und andere Organisationsformen – bildet gemeinsam m...