Aktuelle Fragen des Stiftungsrechts
1. Aufl. 2014
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in der gesetzestypischen, der „begünstigtendominierten“, der „stifterdominierten“ und in der „vorstandsdominierten“ Privatstiftung
S. 42I. Einleitung und Themenabgrenzung
Das PSG umschreibt die Pflichten des Stiftungsvorstands nur rudimentär: Der Stiftungsvorstand verwaltet und vertritt die Privatstiftung und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszweckes. Dabei hat er die Bestimmungen der Stiftungserklärung einzuhalten. Seine Aufgaben hat jedes Mitglied des Stiftungsvorstands sparsam und mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen. Den gesetzlichen Regelungen liegt ein einheitlicher Privatstiftungstypus zu Grunde; eine Differenzierung nach verschiedenen Erscheinungsformen von Privatstiftungen ist – ähnlich wie im GmbH-Recht und im Aktienrecht – positivrechtlich nicht verankert; für die Aktiengesellschaften hat das Höchstgericht jüngst die Notwendigkeit einer Differenzierung anerkannt.
Die fehlende Differenzierung im PSG kann durchaus als „systemkonform“ bezeichnet werden: So gehen die gesetzlichen Regelungen auch von einem einheitlichen Begünstigtenbegriff aus, der den unterschiedlichen Ausgestaltungsformen in der Praxis nur unzureichend bis gar nicht Rechnung trägt. Für di...