Steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung
4. Aufl. 2014
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S. 534 Zusammenfassung
Dem Staat steht eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung, das Niveau der F&E-Ausgaben österreichischer Unternehmen zu beeinflussen. Im breiten Spektrum einander ergänzender, mitunter aber auch überlappender Förderinstrumentarien ist die Variante der steuerlichen Begünstigung von F&E nicht zuletzt für technologieorientierte KMU eine prominente. Sie bietet eine KMU-freundliche Zutrittsschwelle bei gleichzeitiger Standortwerbung um F&E-Abteilungen multinationaler Konzerne oder der Forcierung komplexer, mehrjähriger, nicht in einzelne direkte Förderprogrammteile aufzuspaltender F&E-Vorhaben.
Das österreichische Steuerrecht kennt seit vielen Jahrzehnten eine ganze Reihe steuerrechtlicher Begünstigungsbestimmungen. Die aktuell wichtigste Regelung findet sich in § 108c EStG in Form der sogenannten Forschungsprämie.
Die Forschungsprämie gem § 108c EStG fördert F&E-Aufwendungen, welche systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt werden (inkl Auftrags-F&E). Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen/begonnen haben, beträgt diese Prämie 10%, davor 8%.
Die größte Unsicherheit besteht noch in der Umsetzung des seit Anfang 2013 völlig neu aufgesetzten Prozeder...