Steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung
4. Aufl. 2014
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S. 133 Teil 2: Das Regelwerk der steuerlichen Begünstigung von F&E in Österreich
3.1 Steuerliche F&E-Förderung NEU
Aus zwei Gründen steht die 10%ige Forschungsprämie gem § 108c EStG (für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen/begonnen haben; davor 8%) – nachfolgend mit FPr 108c abgekürzt – im Rahmen des aktuell in Geltung stehenden steuerlichen Förderportfolios im besonderen Blickpunkt. Erstens schafft sie signifikante F&E-Anreize und baut gleichermaßen durch das Steuersystem verursachte Hemmnisse ab. Zweitens stellen volkswirtschaftlich betrachtet andere steuerliche F&E-Begünstigungsbestimmungen eine den technologischen Fortschritt sehr allgemein begünstigende Rahmenbedingung dar, und es wird diesfalls wenig bis gar kein Einfluss auf F&E-Inhalte genommen.
In Ergänzung zur FPr 108c wird in diesem Kapitel auch das ältere System der Forschungsfreibeträge gem § 4 Abs 4 Z 4 bis Z 4b EStG kurz erläutert, welches mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) abgeschafft wurde, aber zB im Zuge von Betriebsprüfungen noch von Relevanz sein kann.
Abb 3: Die Zwitterkonzeption der Forschungsprämie gem § 108c EStG (Quelle: eigene Darstellung)
S. 14Abbildung 3 verdeutlicht den Ansatz. Als „Vergleichsgruppe“ werden die direkten Förderschien...