Steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung
4. Aufl. 2014
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S. 11 Einleitung
Das österreichische Steuerrecht kennt die indirekte steuerliche Förderung von Forschung und experimenteller Entwicklung (F&E) bzw Forschung, Technologie und Innovation (FTI) seit vielen Jahrzehnten. Früher als in vielen anderen europäischen Staaten sahen die heimischen Unternehmen einem breitenwirksamen und gleichzeitig weitgehend verlässlichen Regelwerk entgegen. Forschungsfreibeträge und -prämien hatten seit jeher einen großen Einfluss auf Produktion, Wertschöpfung und Beschäftigung in Österreich.
Die konkrete Ausgestaltung der steuerlichen F&E-Förderung kann zweifellos als wichtiges Qualitätskriterium für einen Wirtschaftsstandort erachtet werden, das auch in Zeiten globaler Finanz- und Konjunkturkrisen von fiskalpolitischen Begehrlichkeiten zu schützen ist.
Das derzeit wichtigste Instrumentarium der heimischen steuerlichen F&E-Förderung verkörpert die Forschungsprämie gem § 108c EStG. Diese fördert F&E-Aufwendungen, welche systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt werden (inkl Auftrags-F&E). Sie beträgt für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen/begonnen haben, 10% (davor 8%). Die lange Zeit prägenden Forschungsfreibeträge (zuletzt gem § 4 Abs 4 Z 4 bis Z 4b EStG)...