Spezialfragen der Immobilienbesteuerung
1. Aufl. 2014
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Tina Ehrke-Rabel
I. S. 102Einleitung
Das österreichische Ertragsteuerrecht wird vom Grundsatz der Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit beherrscht, der seinerseits aus dem Gleichheitssatz abgeleitet wird. Aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip resultiert neben dem Prinzip der persönlichen Universalität das Prinzip der sachlichen Universalität. Nach Doralt/Ruppe entspricht dem Prinzip der sachlichen Universalität „die grundsätzliche synthetische Ermittlung des Einkommens“. Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit impliziert auch, dass nur besteuert wird, was nach Abzug der zur Erzielung der Einkünfte getätigten Aufwendungen verbleibt. Dies wird als objektives Nettoprinzip bezeichnet. Eng mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip verbunden ist auch der Umstand, dass der österr Einkommensteuer im Regelfall ein progressiver Steuertarif zugrunde liegt.
Für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde das Leistungsfähigkeitsprinzip mit den eben erwähnten Subprinzipien jedoch bereits im Jahr 1993 durchbrochen. Die Einführung des Kapitalertragsteuerabzuges und die damit in den meisten Fällen einhergehende Endbesteuerung, die eine Schedulenbesteuerung der erzielten Bruttoeinkünfte zur Folge ...