Spezialfragen der Immobilienbesteuerung
1. Aufl. 2014
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I. S. 42Einführung
Für beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen haben sich ab wesentliche Änderungen hinsichtlich der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen ergeben. Durch die Neuformulierung von § 98 Abs 1 Z 7 EStG sind Grundstücksveräußerungen beschränkt Steuerpflichtiger, die der außerbetrieblichen Sphäre zuzurechnen sind, nunmehr unabhängig von der Haltedauer der Grundstücke steuerlich zu erfassen. Weiters sind Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen beschränkt Steuerpflichtiger im betrieblichen Bereich durch den Wegfall von § 4 Abs 1 letzter Satz EStG idF vor dem 1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012 seit steuerlich uneingeschränkt zu berücksichtigen.Der neu in § 98 EStG aufgenommene Abs 4 sieht für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen die Anwendung des in § 30a EStG geregelten besonderen Steuersatzes von 25% auf Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen vor. Regelungen zur Steuererhebung durch Abzug der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) wurden für beschränkt Steuerpflichtige in den §§ 98 Abs 4 und 102 Abs 1 EStG sowie in § 24 KStG verankert. Hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen sind für beschränkt Steuerpflichtige die §§ 4 Abs 3a und 30 EStG von Relevanz. Die Neuerungen, die sich durch die Immobil...