Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft
1. Aufl. 2015
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I. S. 146 Grundsätzliches und Einleitung
Sozialbetrug ist im Vergaberecht ein deutlich schwerwiegenderes Thema als bei „privaten“ Auftragsvergaben. Dies ergibt sich daraus, dass Aufträge nach dem BVergG zu einem guten Teil aus öffentlichen Geldern – also aus unser aller Steuern und Abgaben – finanziert werden. Auftraggeber, die solche Gelder verwalten, haben daher nicht nur eine besondere Verantwortung zum sparsamen und effizienten Einsatz dieser Mittel, sondern müssen auch eine (volkswirtschaftliche) Verantwortung dafür wahrnehmen, dass bei der Verwendung dieser Mittel – und dazu gehört auch die Ausführung der vergebenen Aufträge – die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
In der Theorie ist, wie in der Folge zu sehen ist, diese besondere Verantwortung „öffentlicher“ Auftraggeber im BVergG auch sehr deutlich umgesetzt. In der Praxis offenbaren sich allerdings große Probleme dabei, diese gesetzlichen Bestimmungen auch wirklich anzuwenden. Mit diesem Problem der „Treffsicherheit“ der vergabegesetzlichen Maßnahmen beschäftigt sich das letzte Unterkapitel.
Dass Sozialbetrug auch vergaberechtlich verhindert werden soll, zeigt schon die Grundsatzbestimmung des § 19 Abs 1 BVergG: Aufträge sollen nur „ents...