Sonderbilanzen bei Umgründungen
1. Aufl. 2008
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S. 63Prüferbestellung und Prüferpflichten aus der Sicht des Firmenbuchgerichts
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Problemstellung | |
S. 65 Problemstellung
Die Änderung des Umwandlungsgesetzes in der Fassung des ÜbRÄG 2006 durch die eindeutige Festlegung der Auswahlkompetenz des Firmenbuchgerichtes bei der Bestellung des Umwandlungsprüfers, hatte allgemein ein Abgehen der Gerichte von der Praxis, bei Umgründungen grundsätzlich den vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer bzw Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bestellen, bewirkt. Als dann vielfach auch konkret von der Bestellung des Abschlussprüfers als gesetzlichem Prüfer Abstand genommen wurde, begann man doch die Grundlage für ein solches Vorgehen kritisch einzufordern. Hiezu könnten die folgenden Überlegungen aus der Sicht eines Firmenbuchrichters zur Klarstellung dienen.
Materielle Prüfpflicht des Firmenbuchgerichtes
Das Außerstreitgesetz 2003 – dieses bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für das Firmenbuchverfahren – legt zur Sammlung der Tatsachen für eine richterliche Entscheidung im § 16 Abs 1 AußStrG 2003 fest, dass das Gericht von Amts wegen dafür zu sorgen hat, dass alle entscheidungswesentlichen Tatsachen aufgeklärt und sämtliche Hinweise entsprechend berücksichtigt werden. Hier fehlt das feste Verfahrenskorsett des Streitricht...