Sonderbilanzen bei Umgründungen
1. Aufl. 2008
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S. 43Prüfung von Umgründungen
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S. 451. Einleitung
Unter Umgründung versteht man jeglichen Vorgang, bei dem sich die rechtliche Struktur eines Unternehmens ändert, der Betrieb jedoch grundsätzlich unverändert fortbesteht. Die Prüfung von Umgründungen stellt in diesem Zusammenhang einen Schutz- bzw Kontrollmechanismus für die von der Umgründung betroffenen Personen(-gruppen) und Unternehmen dar.
Vom Gesetz vorgesehene Umgründungsprüfungen können grundsätzlich in zwei Gruppen unterteilt werden (vgl Abbildung 1). Einerseits können diese Prüfungen primär dem Zweck des Gesellschafterschutzes dienen, was auf die Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Spaltungsprüfung grundsätzlich zutrifft. Andererseits kann auch bei bestimmten Formen der Umgründungsprüfung (Prüfung einer Gründung oder Kapitalerhöhung im Rahmen eines Umgründungsvorgangs, Restvermögensprüfung) der Kapitalerhaltungs- und Gläubigerschutz im Vordergrund stehen. Bei der ersten Gruppe von Umgründungen ist grundsätzlich ein Verzicht auf die Prüfung möglich.
Abbildung 1.: Überblick über die verschiedenen Arten von Umgründungsprüfungen
Im Folgenden werden die einzelnen Typen der Umgründungsprüfungen charakterisiert und die ...