Short-Selling-Regulierung in Europa und den USA
1. Aufl. 2019
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S. 3185. Zusammenfassende Thesen
5.1. Abschnitt I
Der Leerverkaufsbegriff der SSR, der allgemein verwendet werden sollte, ist als am Kassamarkt durchgeführter Verkauf von Aktien/öffentlichen Schuldtiteln, die im Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung bzw des Matching, nicht im wirtschaftlichen Eigentum des Verkäufers stehen, zu definieren. Es sollte daher vermieden werden die Begriffe des Leerverkaufs (= short sale) und der Short-Position synonym zu verwenden. Diese herausgearbeitete allgemeine Leerverkaufsdefinition ist im Ergebnis auch international üblich und widerspricht, insbesondere aufgrund der Level-2-Konkretisierungen, auch nicht der auf Laurer zurückgehenden Gegenposition (Leerverkauf als „offene, wertvariable Verbindlichkeit der wertkonstante Forderung in Geld gegenübersteht“).
Bei Leistungsstörungen (hier insbesondere untersucht hinsichtlich Leerverkäufen) ist von einem Vorrang der CSDR als der spezielleren Regelung auszugehen, womit für das zivilrechtliche Leistungsstörungsrecht kein Raum bleibt. Dies ergibt sich aus dem Zweck der CSDR, aus deren erheblichen Bestimmtheitsgrad und den präzisen Vorgaben bezüglich der Rechtsfolgenanordnung in der CSDR, die wohl keinen Raum für...