Satzungsgestaltung in der GmbH - Möglichkeiten und Grenzen
1. Aufl. 2005
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S. 91. Anmerkungen zur Privatautonomie in der GmbH
S. 10A. Das historische Konzept des GmbH-Gesetzes
Die GmbH ist ganz wesentlich durch das Prinzip der Gestaltungsfreiheit geprägt, kennt das GmbHG doch nur wenige zwingende Regelungen, die sich auf die Stellung der Organe der Organisation von Entscheidungsprozessen beziehen. Die Gestaltungsfreiheit spielte und spielt für die GmbH eine zentrale Rolle. Nach einem viel zitierten Diktum des historischen Gesetzgebers sollte das GmbHG eine möglichst weit gehende Beweglichkeit zwischen einer KG ohne Komplementär und einer AG ohne Aktien einräumen und es ermöglichen, sich nach Bedarf dem einen oder dem anderen dieser Pole mehr zu nähern. Der österreichische Gesetzgeber beabsichtigte somit die Gewährung möglichst weit gehender Freiheit in der Satzungsgestaltung.
Die Privatautonomie im GmbH-Recht bezieht sich auf zwei maßgebliche Fragen, nämlich erstens darauf, inwieweit das GmbH-Recht als solches zwingender bzw dispositiver Natur ist und somit auch insgesamt flexibler und gestaltbarer ist als das Aktienrecht. Die zweite Frage liegt darin, wie weit eine konkrete Vertragsklausel von gesetzlichen Vorschriften abweichen kann, wenn dies das Gesetz nicht ausdrücklich zulässt. Damit...