Reverse Charge und befreite Exportumsätze
1. Aufl. 2018
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1. S. 120Einleitung
Der grenzenlose Warenverkehr und die Möglichkeit zur steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung/sonstigen Leistung innerhalb der Europäischen Union macht es unerlässlich, den Steuerbehörden Instrumente zur Überprüfung der korrekten Anwendung der europäischen Umsatzsteuerregeln in die Hand zu geben.
In diesem Artikel werden die Möglichkeiten der Amtshilfe zwischen Steuerverwaltungen im Bereich der Umsatzsteuer aus österreichischer Perspektive besprochen.
Insbesondere wird eingegangen auf die nationale Umsetzung im Umsatzsteuergesetz und die Möglichkeiten, die die VO (EU) 904/2010 bietet. Starkes Augenmerk wird auf die praktische Umsetzung der Amtshilfe im Bereich der Umsatzsteuer gelegt.
2. Grundlagen im Umsatzsteuergesetz (UStG)
Das Umsatzsteuergesetz verpflichtet in seinem Art 21 Abs 3 alle Unternehmer, eine sogenannte „Zusammenfassende Meldung“ (ZM) abzugeben. In dieser ZM hat der Unternehmer monatlich (bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 €) oder quartalsweise seine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen zu erklären. Die Daten sind entsprechend RZ 4171 ff der Umsatzsteuerrichtlinien des BMF in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen.
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