Reverse Charge und befreite Exportumsätze
1. Aufl. 2018
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1. S. 102Einleitung
Warenexporte spielen für viele österreichische Unternehmen eine zentrale Rolle im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Neben rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen haben sich Unternehmer bei der Ausführung von Warenexporten auch mit den damit verbundenen umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu befassen. Zur Verwirklichung des im grenzüberschreitenden Warenverkehr angewendeten Bestimmungslandprinzips sieht das Umsatzsteuergesetz Steuerbefreiungen für Ausfuhrlieferungen in Drittländer und für innergemeinschaftliche Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten vor. Die Steuerbefreiung kann allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Lieferant nachweist, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen. Im nachfolgenden Beitrag sollen ausgehend von einem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nachweispflichten bei Exportlieferungen die weitreichenden Neuentwicklungen in der Rechtsprechung der letzten Jahre dargestellt werden. Abgerundet wird der Beitrag durch einen Ausblick auf die geplanten Änderungen bei den Nachweispflichten auf europäischer Ebene.