Reverse Charge und befreite Exportumsätze
1. Aufl. 2018
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1. S. 63Ausgangslage und Themenabgrenzung
Das Thema des vorliegenden Beitrags sind Ausfuhrumsätze und Exportdienstleistungen. Damit sind aus umsatzsteuerlicher Sicht Lieferungen von Gegenständen aus einem EU-Mitgliedstaat in ein Drittland sowie drittlandsbezogene Dienstleistungen eines EU-Unternehmers angesprochen. Nicht schwerpunktmäßig behandelt werden im vorliegenden Beitrag die Voraussetzungen für steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen. Eine Bezugnahme auf innergemeinschaftliche Lieferungen erfolgt nur insofern, als im Schrifttum oder in der Rechtsprechung Parallelen zur Ausfuhrlieferung gezogen werden (zB bei den Nachweispflichten).
Volkswirtschaftlich gesehen rechnen Ausfuhrlieferungen zum internationalen Warenhandel der EU-Mitgliedstaaten mit der übrigen Welt. Dieser Warenhandel (Einfuhren vs Ausfuhren) wird auch als „Extra-EU-Handel“ bezeichnet. Die wichtigsten drittländischen Handelspartner im Extra-EU-Handel sind China, Russland, die USA und die Schweiz. Die wichtigsten Ausfuhrländer innerhalb der EU sind im Extra-EU-Handel Deutschland, das Vereinigte Königreich, Italien, Frankreich und die Niederlande. Das Wertverhältnis zwischen Ausfuhren und Einfuhren war in den le...