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Markus Achatz/Michael Tumpel

Reverse Charge und befreite Exportumsätze

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3910-9

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Reverse Charge und befreite Exportumsätze (1. Auflage)

S. 14Vorbemerkung

Der Grundsatz der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers wird seit dem 2. AbgÄG 2002 auch im Bereich der Bauwirtschaft durchbrochen: Bei Bauleistungen wird seither unter bestimmten Voraussetzungen die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet. 2011 wurde auch die Reinigung in den Bauleistungskatalog aufgenommen.

Die Judikatur zu diesem Thema ist nicht umfangreich, was mE darauf zurückzuführen ist, dass der Begriff Bauleistungen sehr viel einfängt und der Begriff Bauwerk weit auszulegen ist.

1. Gesetzliche Bestimmungen

1.1. Unionsrechtliche Bestimmungen

Art 199 MwStSyst-RL

(1) Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass der steuerpflichtige Empfänger die Mehrwertsteuer schuldet, an den folgende Umsätze bewirkt werden:

a)

Bauleistungen, einschließlich Reparatur-, Reinigungs-, Wartungs-, Umbau- und Abbruchleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken sowie die auf Grund des Artikels 14 Absatz 3 als Lieferung von Gegenständen betrachtete Erbringung bestimmter Bauleistungen;

b)

Gestellung von Personal für die unter Buchstabe a fallenden Tätigkeiten;

[…]

(2) Bei der Anwendung der in Absatz 1 geregelten Möglichkeit können die Mitgliedstaaten die Lieferungen von Gegenständen und Die...

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