Reverse Charge und befreite Exportumsätze
1. Aufl. 2018
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1. S. 2Einleitung und Rechtsgrundlagen
Die MwStSyst-RL sieht keine Definition des Begriffspaares des ausländischen Unternehmers vor, bereits der Begriff des Unternehmers ist der MwStSyst-RL fremd. Art 9 MwStSyst-RL definiert als Steuerpflichtigen „wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbständig ausübt“. Die wirtschaftliche Tätigkeit wird in Art 9 Abs 1 leg cit als „alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten sowie der freien Berufe und diesen gleichgestellten Berufe“ bezeichnet. Die Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen gilt „insbesondere“ auch als wirtschaftliche Tätigkeit. Vereinzelt findet sich im Unionsrecht der Begriff „unternehmerisch“. Art 168a Abs 1 MwStSyst-RL unterscheidet zwischen der Verwendung eines Grundstückes für unternehmerische Zwecke und derjenigen für Zwecke des privaten Bedarfs. In diesem Zusammenhang ist unternehmerisch iSv wirtschaftlich zu verstehen und ist somit nicht Gegenstand des Beitrages.
Im österreichischen UStG sind zwei Regelungen für den Begriff des Unternehmers zu finden: Unternehm...