Residualwertverfahren
1. Aufl. 2016
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S. 188VII. Plausibilitätskontrolle im Rahmen des Residualwertverfahrens
Sowohl in der angloamerikanischen als auch in der deutschsprachigen Literatur wird bei der Anwendung des Residualwertverfahrens die Auffassung vertreten, dass die Ergebnisse des Verfahrens mit vergleichbaren Marktpreisen bzw Marktdaten evaluiert werden müssen. So wird in der ÖNORM B 1802-3 empfohlen, den ermittelten tragfähigen Bodenwert bzw den ermittelten tragfähigen Liegenschaftswert zu plausibilisieren und ggf um weitere im Residualwertverfahren nicht berücksichtigte Aspekte zu korrigieren bzw Anpassungen an die zum Beurteilungs- bzw Bewertungsstichtag vorliegende Lage am Immobilienmarkt zu berücksichtigen, um so einen Markt- bzw Verkehrswert der Liegenschaft ableiten zu können. Aufgrund der unterschiedlichen Eingangsparameter des Residualwertverfahrens, welche die Höhe des Residuums bestimmen, können zur Plausibilisierung des Ergebnisses ua Cash-Flow-orientiere Ansätze, Realoptionsverfahren, Sensitivitätsanalysen, Szenarioanalysen sowie Wahrscheinlichkeitsanalysen und Simulationen (zB Monte-Carlo-Simulationen, nichtlineare Programmierungen) durchgeführt werden. Die Auswahl einer Methode bzw mehrerer Methoden zur ...