Residualwertverfahren
1. Aufl. 2016
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S. 100V. Wesentliche Parameter des Residualwertverfahrens
Die Daten, welche im Rahmen der Befundaufnahme durch den Gutachter erhoben wurden, bzw jene Informationen, die der Bauträger bzw Immobilienentwickler sorgfältig und entsprechend seiner Marktkenntnis erhoben hat, fließen als quantifizierbare Größen in das Residualwertverfahren ein. Wurden vom Auftraggeber Unterlagen und sonstige Daten an den Gutachter übermittelt, sind seitens des Gutachters Plausibilisierungen dieser Informationsquellen durchzuführen. Dabei stehen die Nachhaltigkeit, die Marktüblichkeit, die Objektivität sowie die Nachvollziehbarkeit der quantifizierbaren Größen, die aus der Standortanalyse, der Marktanalyse und der Risikoanalyse oder aus einer Machbarkeitsstudie bzw Feasibility Study stammen können, im Vordergrund. Der Gutachter muss zudem die im Zuge der Befundaufnahme gewonnenen qualitativen Informationen quantitativ in ein oder mehrere Eingangsparameter des Residualwertverfahrens einfließen lassen. Zu den qualitativen Informationen zählen ua mögliche Gebäudezertifizierungen, die sich auf die Höhe der nachhaltigen Netto-Miete und die Höhe der Bewirtschaftungskosten auswirken, bzw Informationen zur besonderen Bau...