Verträge des Reitsports
1. Aufl. 2020
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S. 1125. Exkurs: Haftung für Unfälle bei Reitunterricht und Pferdeausbildung
5.1. Allgemeines
Unfälle kommen im Rahmen des Reitsports nicht nur beim Reiten selbst, sondern auch beim sonstigen Umgang mit dem Pferd vor. Pferde sind Fluchttiere und können als solche unvermutete sowie unberechenbare Reaktionen wie Scheuen, Schlagen oder Durchgehen zeigen. Elementare Voraussetzung für Fluchttiere ist das frühe Wahrnehmen von „potentieller Gefahr“ und die schnelle Reaktion darauf. Pferde können demnach aus für den Reiter nicht als gefährlich erkennbaren Anlässen scheuen. Solche Reaktionen bzw Situationen können, selbst wenn man ein Pferd jahrelang kennt, nie gänzlich ausgeschlossen werden. Reiten ist daher zweifelsfrei ein Sport mit hohem Unfallrisiko.
Reitunfälle sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bei Unfällen im Rahmen des Reitunterrichts und der Pferdeausbildung stellt sich häufig die Frage, wer für Verletzungsfolgen haftet. Je nach Konstellation und Unfallursache kommen unterschiedliche Haftungsadressaten als Verantwortliche infrage. Wer unter gewissen Voraussetzungen zur Haftung herangezogen werden könnte und wie man eine mögliche Haftung uU ausschließen kann, wir...