Reform der Rechnungslegung in Österreich
1. Aufl. 2015
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Elisabeth Titz
I. S. 186Einleitung
Ein Ziel des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) ist die (weitere) Annäherung der unternehmensrechtlichen und steuerlichen Gewinnermittlung. Zur Erreichung dieses Zieles sieht das RÄG 2014 auch in einem „Kernbereich“ der Passivseite – den Rückstellungen – Änderungen vor: § 211 UGB regelt nunmehr ausdrücklich die marktübliche Abzinsung von Rückstellungen. Dass dies zu einer „Annäherung“ der beiden Gewinnermittlungsrechte beitragen soll, überrascht auf den ersten Blick, zumal das EStG eine zwingende Sonderregelung für die Abzinsung von Rückstellungen vorsieht, die der Maßgeblichkeit unternehmensrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgeht. Doch die jüngsten gesetzlichen Änderungen – einschließlich des Abgabenänderungsgesetzes 2014 (AbgÄG 2014) – haben zu interessanten Fragestellungen zur Abzinsung von Rückstellungen geführt, die insbesondere in Hinblick auf einen Gleichklang von UGB und EStG untersucht werden sollen.
Für Verbindlichkeiten wurde mit dem RÄG 2014 der Bewertungsmaßstab präzisiert und mit jenem für Rückstellungen gleichgezogen; die damit einhergehenden Auswirkungen auf die unternehmens- und steuerrechtliche Gewinnermittlung sollen näher...