Reform der Rechnungslegung in Österreich
1. Aufl. 2015
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I. S. 144Einleitung und Themenstellung
Die unternehmens- und steuerrechtlichen Bestimmungen über Wertaufholungen und Zuschreibungen fristeten lange Zeit ein Schattendasein. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass gemäß § 208 Abs 2 UGB aF von einer Wertaufholung im Unternehmensrecht – und im Ergebnis daher auch von einer steuerrechtlichen Zuschreibung – abgesehen werden durfte, wenn „ein niedrigerer Wertansatz bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung unter der Voraussetzung beibehalten werden kann, daß er auch im Jahresabschluß beibehalten wird“. Ein im Steuerrecht vorgesehenes Wertbeibehaltungswahlrecht schlug demnach – iSe umgekehrten Maßgeblichkeit – unter bestimmten Voraussetzungen auf die unternehmensrechtliche Bilanzierung durch. Nach wie vor ergibt sich ein solches Wahlrecht für Wirtschaftsgüter des nicht abnutzbaren Anlage- oder Umlaufvermögens aus § 6 Z 2 lit a EStG und für abnutzbare Anlagegüter aus § 6 Z 1 iVm Z 13 EStG. Lediglich bei Beteiligungen iSd § 228 Abs 1 UGB war im Steuerrecht eine Zuschreibung schon bisher verpflichtend vorzunehmen, soweit „nach Maßgabe der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eine Zuschreibung zulässig ist“. Abgesehen davon konnte von Wertaufholungen im Unternehmensrecht und Zuschrei...