Reform der Rechnungslegung in Österreich
1. Aufl. 2015
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I. S. 102Vermögensbindung und Kapitalerhaltung – Ausschüttungsbeschränkung
Kapitalerhaltung und Vermögensbindung sind herausragende Leitlinien des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts. Aus dem Gebot der Vermögensbindung gem § 82 GmbHG sowie § 52 AktG folgen strenge Ausschüttungsbeschränkungen. Ausschüttungen sind an das gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungsverfahren gebunden, das aus der Aufstellung, der Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses, der den Bilanzgewinn ausweist, und der Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses besteht. Daraus folgt die Unzulässigkeit formloser Entnahmen, selbst wenn diese durch verwendbares Eigenkapital gedeckt sind. Wird dennoch ausgeschüttet, liegt ein Fall der verbotenen offenen Einlagenrückgewähr vor. Daher ist es nicht zulässig, Ausschüttungen vorzunehmen, ohne das dafür zwingend vorgesehene Verfahren einzuhalten. Die Ausschüttung an die Gesellschafter ist daher formalisiert: Zunächst muss sich der Gewinn aus der Bilanz ergeben, zudem muss dieser Gewinn im Rahmen eines Verfahrens ausgeschüttet werden. Im Aktienrecht bedarf es jedenfalls eines Hauptversammlungsbeschlusses. In einer GmbH ist nach dem Beschluss auf Feststellung des Jahresabschlusses dann...