Reform der Rechnungslegung in Österreich
1. Aufl. 2015
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I. S. 28Die Rolle der GoB in der Rechnungslegung vor und nach dem RÄG 2014
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die nach Leffson rechtlich betrachtet einen „Normbefehl in der Form eines unbestimmten Rechtsbegriffes“ und damit eine „Rechtsquelle mit abgeleiteter Rechtssatzwirkung“ darstellen, sind als Bezugsrahmen für die Ableitung von Abbildungsregeln gesetzlich nicht explizit normierter Sachverhalte heranzuziehen. Aufgabe der GoB ist es, gesetzliche Einzelvorschriften zu konkretisieren und ggf zu ergänzen, wenn für einen in der Rechnungslegung abzubildenden Sachverhalt keine anwendbare Einzelvorschrift vorhanden ist.Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung als übergeordneter Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses werden bereits in § 195 UGB normiert. Während § 195 UGB als Generalnorm formuliert ist, findet sich in § 201 Abs 2 Z 1–6 eine demonstrative Aufzählung von GoB. Dem vorgelagert wird in § 201 Abs 1 UGB allgemein auf die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung als Maxime der Bewertung Bezug genommen und dieser ist damit als Spezifizierung des § 195 UGB zu sehen. Es ist festzuhalten, dass der Gesetzgeber im Zuge des RÄG 2014 – im Gegensatz zur Änderung der Überschrift des Dritten Titels a...