Reform der Rechnungslegung in Österreich
1. Aufl. 2015
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Romuald Bertl
I. S. 14Vorbemerkungen
Der Jahresabschluss als jährliche finale Dokumentation der Rechnungslegung ist ein Informationsinstrument mit unterschiedlichen Zielen. Zwei Hauptziele der Rechnungslegung kann man allerdings eindeutig feststellen. Zum einen hat sie Informationsfunktion für die Kapitalgeber, wobei die periodengerechte Erfolgsermittlung vorrangig vor dem Vorsichtsprinzip ausgestaltet ist. Zum anderen ist ein Hauptziel der Rechnungslegung die Gewinnermittlung unter Gläubigerschutzgedanken, bei dem das Vorsichtsprinzip vorrangig vor der periodengerechten Gewinnermittlung ausgestaltet ist. Ersteres steht insbesondere bei IFRS-Jahresabschlüssen im Vordergrund, während das zweite Ziel stärker bei Jahresabschlüssen nach UGB verfolgt wird.
Die Europäische Union und der Rat haben am die Richtlinie 2013/34/EU beschlossen, welche auch als „Bilanzrichtlinie“ bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um die vollständige Neufassung und Zusammenführung der bisherigen 4. Richtlinie (Rechnungslegung des Jahresabschlusses) und der 7. Richtlinie (Konzernabschluss). Wesentlichste Beweggründe für die Neufassung der Bilanzrichtlinie waren einerseits die Erleichterung und Harmonisieru...